Elektronische Meldung der aufgeführten Werke an die SUISA
Die Mitgliedschöre der Schweizerischen Chorvereinigung können die von ihnen aufgeführten Werke für die Meldung an die SUISA direkt online erfassen. Damit wird einerseits die Erfassung vereinfacht, andererseits wird die Anforderung der SUISA erfüllt.
Warum ist dies wichtig?
Unabhängig davon, ob ein Chor Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (resp. der angeschlossenen Kantonalverbände) ist oder nicht, müssen alle aufgeführten Werke aus urheberrechtlichen Gründen bei der SUISA gemeldet und abgerechnet werden. SCV-Mitglieder profitieren dabei von vergünstigten Tarifen.
Mit welchem Instrument arbeiten wir?
Die SCV benützt das Erfassungsprogramm des Schweizerischen Blasmusikverbandes SBV (deshalb die Internet-Adresse https://db.windband.ch/de/users/sign_in). Für die Werkauswahl stehen alle in den letzten 10 Jahren von den Chören der SCV gemeldeten Werke zur Verfügung. Für die Kontrolle, ob ein Chor seine Werke eingereicht hat, sind neu die Kantonalverbände zuständig. Die Mitgliedschöre erhalten gegen Ende Jahr ein Erinnerungs-Mail von ihrem Kantonalverband.
Was braucht es für die online-Eingabe der Lieder?
Für den Zugang auf die Seite für die Erfassung benötigt ein Chor seine bei der SCV gespeicherte E‑Mail-Adresse sowie das persönliche Passwort.
Über den Link https://db.windband.ch/de/users/sign_in kommen Sie direkt auf die Login-Seite, wo Sie sich mit Ihren Daten einloggen können.
Gibt es dazu eine Bedienungsanleitung?
Die Betriebsanleitung kann als PDF mit dem Button oben heruntergeladen werden.
Wann müssen die Meldungen gemacht werden?
Der Eingabeschluss für die Listen ist jeweils der 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Aufführungen können aber auch laufend erfasst werden.