Neu­es Daten­schutz­ge­setz ab 01.09.2023

Am 1. Sep­tem­ber 2023 tritt in der Schweiz das neue Daten­schutz­ge­setz (DSG) mit der neu­en Daten­schutz­ver­ord­nung (DSV) in Kraft. Ger­ne möch­ten wir euch eine Unter­stüt­zung für die Chö­re zukom­men lassen.

Im ver­link­ten Doku­ment vom Fach­ver­ein für Ver­ei­ne «Vit­amin B» sind alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen detail­liert vor­han­den. Bit­te nehmt euch die Zeit, um die­ses Doku­ment in euren Vor­stän­den zu lesen und umzu­set­zen. Wir alle sind ver­pflich­tet, uns dem The­ma Daten­schutz anzu­neh­men und die­sen kor­rekt umzusetzen.

Eine kur­ze Über­sicht über die The­men im Dokument:

  • Auf den Sei­ten 1 bis 5 sind all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen über das neue Daten­schutz­ge­setzt mit Erklä­run­gen zu Begriff­lich­kei­ten in Bezug auf die Ver­bän­de / Ver­ei­ne dokumentiert.
  • Auf Sei­te 6 bekommt ihr alle Infor­ma­tio­nen, wel­che für die Ver­bän­de / Ver­ei­ne erfor­der­lich sind.
  • Auf der fol­gen­den Sei­te 7 erfahrt ihr, wie ihr am bes­ten vor­geht. Wenn ihr die­se 11 Punk­te durch­geht und umsetzt, seid ihr mit eurem Ver­band / Ver­ein in Bezug auf Daten­schutz recht­lich korrekt.
  • Auf der Sei­te 9 bekommt ihr Text­vor­schlä­ge in Bezug auf ver­schie­de­ne The­men zum Datenschutz

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum Schwei­zer Daten­schutz (SDG)