Musi­ker anstel­len im Chor

Musiker:innen, Solist:innen und Diri­gen­ten­ver­tre­tun­gen enga­gie­ren: Das müsst ihr als Chor beachten

Enga­giert ihr als Chor Musiker:innen, Solosänger:innen, Dirigent:innen oder Stell­ver­tre­tun­gen? Dann seid ihr in vie­len Fäl­len Arbeit­ge­ber – auch wenn es sich nur um ein ein­zel­nes Kon­zert, eine Pro­be­pha­se oder eine kurz­fris­ti­ge Ver­tre­tung handelt.

Die Schwei­ze­ri­sche Chor­ver­ei­ni­gung SCV hat in ihrem Merk­blatt zu Hono­rar- und Lohn­ab­rech­nun­gen im Chor- und Orches­ter­be­trieb die wich­tigs­ten Punk­te ab 1. Janu­ar 2026 zusammengefasst.

AHV und ALV: Auch klei­ne Hono­ra­re müs­sen abge­rech­net werden

Für Musiker:innen, Solist:innen sowie Dirigent:innen im Anstel­lungs­ver­hält­nis gilt:

Ihr müsst monat­li­che Lohn­ab­rech­nun­gen erstel­len und über den gan­zen Betrag AHV und ALV abrech­nen. Die Bei­trä­ge wer­den in der Pra­xis je zur Hälf­te vom Chor als Arbeit­ge­ber und von der ange­stell­ten Per­son getragen.

Am Jah­res­en­de mel­det ihr die Lohn­sum­men der SVA eures Kan­tons Thurgau. Zusätz­lich müs­sen die Arbeit­neh­men­den einen Lohn­aus­weis erhalten.

Wich­tig: Gering­fü­gi­ger Lohn bis CHF 2’500

Bei vie­len Beru­fen gilt: Bei einem gering­fü­gi­gen Lohn bis CHF 2’500 pro Jahr und Arbeit­ge­ber muss die AHV nur abge­rech­net wer­den, wenn die arbeit­neh­men­de Per­son dies verlangt.

Für künst­le­ri­sche Tätig­kei­ten gilt die­se Erleich­te­rung jedoch nicht. Und seit 2026 sind auch Chö­re aus­drück­lich in die­ser Aus­nah­me auf­ge­führt. Das bedeu­tet: Auch bei klei­nen Hono­ra­ren für Musiker:innen, Solist:innen oder Chor­lei­ten­de muss AHV/ALV abge­rech­net werden.

Unfall­ver­si­che­rung ist immer obligatorisch

Die Unfall­ver­si­che­rungs­pflicht besteht unab­hän­gig von der Lohn­hö­he. Sobald ihr jeman­den im Ange­stell­ten­ver­hält­nis bezahlt, muss die­se Per­son unfall­ver­si­chert sein.

Für Mit­glie­der bie­tet die SCV eine kos­ten­lo­se Gemein­schafts­ver­si­che­rung an. Das Anmel­de­for­mu­lar kann über die Web­site der SCV her­un­ter­ge­la­den wer­den. Schlies­sen Chö­re direkt eine eige­ne Unfall­ver­si­che­rung ab, fällt oft eine Min­dest­prä­mie von rund CHF 100 pro Jahr an.

Selb­stän­dig oder angestellt?

Auch wenn eine Musi­ke­rin oder ein Chor­lei­ter eine Bestä­ti­gung der Aus­gleichs­kas­se als selb­stän­dig­er­wer­bend vor­legt, muss der kon­kre­te Ein­satz beur­teilt werden.

Kommt eine Solis­tin zu vor­ge­ge­be­nen Pro­ben, singt ein vor­ge­ge­be­nes Pro­gramm unter der Lei­tung der Diri­gen­tin und trägt kein finan­zi­el­les Risi­ko, gilt dies in der Regel als unselb­stän­di­ge Tätig­keit. Dann besteht Abrechnungspflicht.

Anders kann es sein, wenn eine Musi­ke­rin für einen Abend enga­giert wird, frei in der Pro­gramm­ge­stal­tung ist und nicht an detail­lier­te Wei­sun­gen oder Pro­be­zei­ten gebun­den ist. Auch wenn nicht eine Pri­vat­per­son, son­dern bei­spiels­wei­se eine Musik-GmbH enga­giert wird, stellt die­se Fir­ma Rech­nung und ist selbst für die AHV-Abrech­nung zuständig.

Ach­tung bei Dirigentenvertretungen

Beson­ders hei­kel sind kurz­fris­ti­ge Ver­tre­tun­gen. Wenn eine Diri­gen­tin ihre Stell­ver­tre­tung pri­vat bezahlt, wird sie selbst zur Arbeit­ge­be­rin. Die AHV muss in die­sem Fall bei gering­fü­gi­gem Lohn nur auf Ver­lan­gen der Stell­ver­tre­tung abge­rech­net wer­den – die Unfall­ver­si­che­rungs­pflicht bleibt aber bestehen.

Der sichers­te Weg: Der Chor über­nimmt die Kos­ten für die Ver­tre­tung, mel­det die Per­son kor­rekt an und zieht den Betrag bei Bedarf von der nächs­ten regu­lä­ren Lohn­zah­lung der Diri­gen­tin oder des Diri­gen­ten ab.

Check­lis­te für euren Chor

Wenn ihr Musiker:innen, Solist:innen, Chor­lei­ten­de oder Ver­tre­tun­gen enga­giert, prüft bitte:

  • Habt ihr eine Lohn­ab­rech­nung erstellt?
  • Sind AHV und ALV abgerechnet? 
  • Ist die Per­son unfallversichert?
  • Wird die Lohn­sum­me Ende Jahr der SVA gemeldet?
  • Erhält die Per­son einen Lohnausweis? 
  • Ist wirk­lich eine selb­stän­di­ge Tätig­keit gege­ben – oder liegt fak­tisch ein Anstel­lungs­ver­hält­nis vor?


Sau­be­re Abrech­nun­gen schüt­zen nicht nur euren Chor, son­dern auch die enga­gier­ten Per­so­nen. Gera­de bei kurz­fris­ti­gen Ein­sät­zen lohnt es sich, die Zustän­dig­kei­ten vor­ab zu klären.